Zu Beginn von WdG galt die Regelung, daß Gemarken von durchziehenden Heeren jeder Stärke erobert werden konnten. Daraus ergab sich, daß die Herrscher viele kleine Heere bildeten, die Gemarken eroberten und die damalige Handauswertung der Spielzüge sehr erschwerten. Daraufhin wurde eine Mindeststärke für Heere festgelegt - in den Spielzügen es änderte sich nichts, allein die Heere bestanden nun aus der Minimalstärke.
Als nächstes kam dann die Änderung, daß es pro Königreich nur noch 10 Heere geben konnte - dies verlangsamte den Spielfluß, änderte aber nichts daran, daß das Spiel in erster Linie aus Heeren bestand, die Gemarken eroberten. In den 90erJahren gab es dann eine wesentliche Änderung, die zum einen Milizen in den Gemarken vorsah, die sich gegen eine Eroberung zur Wehr setzen konnten (das war das Ende der Minimalstärke-Heere) und die Eroberung einer Gemark war nur noch möglich, wenn ein Heer zu Beginn des Mondes bereits in ihr stand. Hierdurch verlangsamte sich der Spielfluß erheblich, als Ausgleich wurde dann die Kolonisation geschaffen, bei der Einwohner einer Gemark in eine Nachbargemark aufbrachen, um die für das eigene Königreich zu erobern.
Mit der Neufassung von 2022 gab es dann eine Lockerung - es wurde wieder auf die Eroberung aus der Bewegung umgestellt (mit Milizen und höherer Minimalstärke), jedoch, ohne die Kolonisation zu streichen. Es zeigte sich im Verlauf des Spieles, daß schnell wieder große Königreiche entstanden (allerdings ZU große Königreiche), weshalb die Kolonisation, die ja damals nur als ein Ausgleich für stark eingeschränkte Heereseroberungen geschaffen worden war, nun zur Disposition stand. Ganz abschaffen wollte ich sie jedoch nicht, da sie gerade in der Anfangsphase des Spieles für eine "leichte" Ausdehnung von Königreichen sorgte (dies wurde in der Anfangsphase von WdG durch "doppelte Einnahmen" in den ersten Spielzügen ausgeglichen).
Die neue Regelung besagt nun, daß Kolonisationen (außer in und aus schwierigem Gelände, weil dies an anderer Stelle beschriebene Probleme brachte) bis zu einer Königreichgröße von 150 Gemarken möglich sind.
Gleichzeitig fällt aber die Kolonisationkapazität (KKP) weg, so daß es keine Fehlschläge aufgrund zu geringer Ausrüstung mehr geben kann und auch keine Kosten mehr verursacht - und die neue Regelung in ihrer Gesamtheit sozusagen eine regelbasierte "Subvention für kleine Königreiche" darstellt.