Gemarkenverwaltungen - Steuern

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ZadF
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Gemarkenverwaltungen - Steuern

Beitrag von ZadF »

Frage: Wie kann ich es verhindern, daß die Gemarkenverwaltungen die Steuern immer weiter senken oder erhöhen, wie kann ich den Steuersatz in einem Königreich auf einen festen Wert setzen?

Dafür gibt es den Befehl:
Befehl für das Königreich – Gemarkenverwaltung Steuergrenzen
Befehlsabkürzung: VS Parameter 1: Untergrenze Parameter 2: Obergrenze
Mit diesem Befehl werden die Ober- und Untergrenzen für die von den Gemarkenverwaltungen veranlassten Steueränderungen festgelegt.
Will man im gesamten Königreich also einen festen, einheitlichen, Steuersatz von 10% festlegen, so könnte man beispielsweise "VS 10 10" verwenden und die Gemarkenverwaltungen werden dann die Steuersätze monatlich so verändern, daß sie am Ende bei 10% liegen.

Grundsätzlich würde ich allerdings den Steuersatz nicht einfrieren, denn wenn in einer Gemark nur wenige Einwohner leben, dann wird der Steuersatz ja mit dem Ziel bis zur Mindestgrenze gesenkt, daß mehr Einwohner in die Gemark hineingeholt werden. Liegt die Einwohnerzahl dann hoch, wird der Steuersatz bis zur Höchstgrenze erhöht, um mehr Einnahmen zu erhalten.

Je niedriger der Steuersatz also liegt, umso mehr Einwohner werden in die Gemark kommen (und umso niedriger werden die Einnahmen daraus). Je höher er liegt, um so mehr Einnahmen gibt es (und irgendwann kommt auch der Zeitpunkt, an dem die Einwohner die Gemark wieder verlassen werden). Es gilt also, je nach der Einwohnerzahl einer Gemark, die Steuern optimal zu senken oder erhöhen und genau das versuchen die Gemarkenverwaltungen mit ihrem Vorgehen.
Das könnte grundsätzlich natürlich auch der Herrscher selbst tun, doch schon bei 50 oder 100 Gemarken in einem Königreich kann das ein Unterfangen sein, das Stunden in Anspruch nehmen könnte - deshalb wurde dies in der Spielregel automatisiert.

Der Steuerbefehl ist in einer Gemark übrigens der niedrigstrangige. Befehle wie die Aussendungen von Jägern oder Heilern, oder die Kolonisation sind bei den Überlegungen der Gemarkenverwaltungen vorrangig.


Neben den Gemarken-Steuerbefehlen gibt es noch den Königreichbefehl "Steuersatz festlegen", dieser ist gegenüber den ersteren nachrangig, so daß also mit dem Königreichbefehl der Steuersatz für die Gemarken festgelegt werden kann, für den die Gemarken dies im kommenden Mond nicht tun. Ein sinnvolles Einsatzgebiet wäre hier ein Zeitpunkt, zu dem alle Gemarken optimal besteuert werden, um im folgenden Mond die Steuern insgesamt zu erhöhen, z.B. um entsprechend hohe Einnahmen zu erzielen (Nachteil: Ist de Erhöhung zu stark, kann es zu Unruhen kommen).

Bei einer gleichzeitigen Verwendung des Königreich-Steuerbefehls UND der Gemarken-Steuergrenzen mit einem einheitlichen Wert kann der Steuersatz also vom Herrscher für das gesamte Königreich einheitlich (und dauerhaft) festgelegt werden.
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